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Klartext · Heft #37

Sautter spricht: Ausgabe #37

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Auch Staatsanwälte haben ihren Ehrgeiz. Sie wollen ja Karriere machen, wie alle andern auch. Dabei ist es hilfreich, Prozesse anzustrengen, die bundesweit in die Medien kommen. Zumal wenn man dem Recht zur Geltung verhelfen kann. Gesetzeslücken sind immer gern genommen. Zum Beispiel das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fanprojekten. Wenn Law-and-Order gerade trendet und die Politik alles tut, um Fußballfans zu kriminalisieren, ist es vermutlich ein cooler Move unter Staatsanwälten, das Ding mustergültig durchzufechten. Übrigens: Mit dem Begri" „kriminalisierte Fußballfans“, meine geschätzten Leserinnen und Leser, sind Sie gemeint. Ja, genau Sie.

Die Szenarien des Schreckens, den Sie alle spieltäglich aufführen, will der jüngste Bericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) belegen. Der Statistik zufolge stieg in Liga 1, 2, 3 und im Pokal die Zahl verletzten Personen um 13,8 Prozent an (Saison 23/24 gegenüber 22/23). Das sind 162 Personen mehr als in der Vorsaison. Liest sich dramatisch, hat aber nur mit einem Spiel zu tun: Eintracht Frankfurt gegen VfB Stuttgart am 25. November 2023. Protokolle der Frankfurter Fan-Initiative „Der 13. Mann“ belegen, wie die Polizei wahllos mit Pfefferspray in die Menge sprüht und dabei jede Menge unbeteiligte Personen erwischt. So ist das halt. Wenn Fußballfans kriminalisiert werden, ist jedes Mittel recht. Tatsache ist: Der Anstieg der Verletzten geht nahezu vollständig auf das Konto eines einzigen Polizeieinsatzes in Frankfurt. Allerdings gehört es eher zu den kleineren Delikten, sich selbst eine Statistik zurechtzusprühen.

Das weitaus größere Debakel spielt sich in Karlsruhe ab. Neulich verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe die Mitarbeiter des Fanprojekts, Volker Körenzig, Sophia Gerschel und Sebastian Staneker, zu Geldstrafen von 6.300 Euro, 5.400 Euro und 4.050 Euro. Begründung: Versuchte Strafvereitelung in 21 Fällen. Wohlgemerkt, die Drei versuchen mit großer Hingabe die oben zitierte Statistik zu verbessern. So wie viele Kolleginnen und Kollegen an anderen Standorten auch. Fast zwanzig Jahre aktive Fanarbeit belegen: Das funktioniert ziemlich gut.

All diese Erfolge stellt nun der Karlsruher Prozess in Frage. Hier wurden Leute verurteilt, die einen Job machen, der allen nützt. Sie werden dafür bestraft, dass sie ihren Job gut machen. Darüber hinaus erscheint das Verfahren rein faktisch als Farce. Die Polizei hatte alle Namen der Gesuchten sowieso auf ihren Zetteln. Die Auskünfte der Fanprojektler hätten Niemandem geholfen. Aber die Verteidigung argumentiert vergeblich. Sophia Gerschel betont, sie schütze nicht irgendwelche Täter, sie schütze ihren Job. Tatsächlich beruht jede Sozialarbeit auf dem Vertrauen, das die Leute denen entgegenbringen, die sich um sie kümmern. Also können Sozialarbeiter nicht diejenigen ans Messer liefern, die ihnen vertrauen. Übrigens: Die Liste von Berufen mit Zeugnisverweigerungsrecht ist lang, unter anderem Hebammen, Mitglieder des Bundestages, Patentanwälte und Zahnärzte. Aber die Politik hat es versäumt, soziale Arbeit gebührend zu schützen. Das wirkt weit über den Fußball hinaus. Würden Sie, werte Leserinnen und Leser, unter diesen Bedingungen einen sozialen Job übernehmen? Auf der Straße, in der Jugendhilfe oder in Fanprojekten? Tatsächlich berichten entsprechende Initiativen, dass sich bei Einstellungsgesprächen kritische Fragen zu diesem Punkt nicht mehr vernünftig beantworten lassen. Die Jobs sind noch weniger attraktiv geworden. Lukrativ waren sie schon zuvor nicht.

Während die Politik weiter schläft, hat die Staatsanwaltschaft ihren Job gemacht. Auf ihre Initiative wird im Namen des Volkes einem wichtigen Teil der Gewaltprävention in deutschen Stadien der Garaus gemacht. Es ist zu hoffen, dass die verantwortlichen Staatsanwälte weiterhin einen guten Schlaf genießen können. Damit sie gut erholt und voller Tatendrang die weiteren Abenteuer ihrer Karriere bestehen. .

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